Medikamente: Wissenswertes zu Generika

Wenn man zum Arzt oder in die Apotheke geht, kommt es häufig vor, dass einem ein Generikum (Pl. Generika) verschrieben wird. Doch was genau sind Generika und warum ist es wichtig, sich darüber zu informieren?

Wenn Pharmaunternehmen einen neuen Wirkstoff entwickelt haben, wird dieser dem Patentschutzamt angemeldet. Nach ca. 20 Jahren verfällt der Patentschutz und der Wirkstoff wird frei für den Markt, so dass andere Hersteller ihn für eigene Medikamente verwenden können. Diese Medikamente, welche dieselben Wirkstoffe enthalten wie das Originalpräparat, dessen Patent abgelaufen ist, nennt man Generika.

Wenn es um das Thema Qualität und Sicherheit geht, stehen die Generika in der Schweiz den Originalpräparaten in nichts nach. Sie unterliegen denselben Qualitätsanforderungen wie die Originalpräparate und werden nach denselben Qualitätsverfahren hergestellt. Dies wird von der offiziellen Behörde, der Swissmedic, streng getestet. Es werden Studien erfasst, die nachweisen müssen, dass nach einer bestimmten Zeit von beiden Medikamenten die gleiche Menge des Wirkstoffs im Blut nachweisbar ist (sog. Bioäquivalenz). Die Abweichung darf +25 bis -25% betragen. Ist die Bioäquivalenz im Normbereich, lässt sich das Originalpräparat austauschen.

Generika müssen zudem in einigen Punkten mit dem Originalpräparat übereinstimmen, so z.B. dem Wirkstoff, der Verabreichungsmenge, der Verträglichkeit und der Darreichungsform. Unterscheiden dürfen sich die Medikamente nur in Bezug auf die darin erhaltenen Hilfsstoffe wie z.B. Geschmacks- und Farbstoffe.

Vor allem zeichnen sich Generika dadurch aus, dass die Kosten für die Präparate wesentlich tiefer sind, da die Forschungs- und Entwicklungskosten nicht mehr getragen werden müssen, da der Wirkstoff bereits bekannt ist. Mit der Verwendung von Generika können dadurch in der Schweiz über eine Milliarde Franken pro Jahr eingespart werden.

In der Schweiz beträgt die Kostenbeteiligung für Arzneimittel (Selbstbehalt) grundsätzlich 10%, welche von Versicherungsnehmern bezahlt werden muss. Ein erhöhter Selbstbehalt kann jedoch in Kraft treten, wenn für ein bestimmtes Medikament bereits Generika erhältlich sind, und somit auf 40% steigen. Diese Medikamente und auch solche, die bereits einen hohen Fabrikpreis aufweisen, sind in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt, die elektronisch abrufbar ist (Link am Ende des Beitrags). Die Ärzteschaft und Apotheker sind verpflichtet, die Patienten über die verschiedenen Präparate und deren Selbstbehalt, gerade wenn Generika oder Präparate mit erhöhtem Selbstbehalt vorliegen, zu informieren und dies zu dokumentieren. Für die versicherten Personen sind diese Informationen dann besonders wichtig, wenn sie ein Versicherungsmodell gewählt haben, die einen erhöhten Selbstbehalt bei Nichtbenutzung von Generika vorsieht.

Es treten jedoch immer wieder Situationen auf, in denen das Generikum aus medizinischen Gründen nicht eingenommen werden kann. Dies meist auf Grund von Unverträglichkeit anderer Hilfsstoffe oder weil die Wirkstoffmenge im Blut an der Grenze der Bioäquivalenz ist. In diesen Fällen wird vom BAG den Ärzten und Apothekern vorgeschrieben, auf dem Rezept zu vermerken, dass ein Medikament «auf Grund von nachweisbaren, medizinischen Gründen nicht substituiert werden kann». Somit wird eine korrekte Abrechnung mit der Krankenkasse gewährleistet. Indes wird empfohlen, die Gründe zu dokumentieren, weshalb auf ein Medikament mit teurerem Selbstbehalt (z.B. ein Originalpräparat) zurückgegriffen werden muss. Ebenso, falls ein Generikum auf Grund Lieferengpässe nicht beziehbar ist.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es lohnenswert ist, nach Generika zu fragen, um einen Beitrag gegen die steigenden Gesundheitskosten zu leisten und seine eigenen Gesundheitskosten tief zu halten. Bei Fragen kann man sich gerne an Ärzte oder Apotheker wenden und sich beraten lassen.

 

Verlinkung:

Spezialitätenliste (SL) des BAG

Quelle:

Differenzierter Selbstbehalt bei Arzneimitteln – BAG, 06. März 2025