Kosten

Krankenkassenpflichtige Leistungen

Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse gedeckt. Ausgenommen sind die Patientenbeteiligung pro Behandlungstag, der Selbstbehalt und die allfällige Franchise. Die Tarife für die Langzeitpflege, wie unten beschrieben, gelten gemäss Art. 7a KLV. Die KLV-Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse (Grundversicherung) abzüglich Franchise und 10% Selbstbehalt übernommen. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet. Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung.

Kanton ZH Kanton SG
KLV a Abklärung und Beratung CHF 76.90/Stunde CHF 76.90/Stunde
KLV c Grundpflege CHF 63.00/Stunde CHF 63.00/Stunde
KLV b Behandlungspflege CHF 52.60/Stunde CHF 52.60/Stunde
Patientenbeteiligung 10% der verrechneten Kosten für Pflegeleistungen nach KLV, max. CHF 7.65/Tag 20% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrags nach KLV, max. CHF 15.35/Tag

Nicht-krankenkassenpflichtige Leistungen

Die Verrechnung erfolgt gemäss nachfolgenden Tarifen und wird den Klienten direkt in Rechnung gestellt. Keine Übernahme durch die Krankenkasse oder Versicherungen.

Dienstleistung

Tarif
Begleitung, Anwesenheit nach Zeit CHF 65.00/Stunde
Anfahrtsweg (bei allen Nicht-KLV-Leistungen) effektive Kosten
Umtriebsentschädigung für vergebliche Besuche oder nicht fristgerechte Abmeldung 24 Stunden im Voraus (ausser Notfälle und nicht selbstverschuldete Gründe) CHF 70.00/Ereignis

Pauschale Medikamenten-, Material-, Geräte-, und Hilfsmittellieferungen
Wenn wir für Sie Medikamente, Material, Geräte oder Hilfsmittel besorgen und liefern.

CHF 55.00/Stunde

Administrativer Aufwand
  • Zusendung von Auszügen/Aufstellungen
  • Aufwand, falls eine Abklärung ohne Folgeeinsatz bleibt
  • Verschiedene administrative Unterstützung auf Anfrage wie z. B. Formulare ausfüllen Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, etc.
CHF 90.00/Stunde

Nachttarif 20:00-07:00 Uhr

  • Einsätze zur späten bis zur frühen Stunde (zzgl. KLV-Leistung*)
  • Pflegerische Rufbereitschaft nachts (zzgl. KLV-Leistung*)

*Der eigentliche Einsatz ist i.R. eine kassenpflichtige Leistung.

CHF 45.00/Stunde

Spezialfall ausserkantonale Spitexleistungen

Wohnen Sie in unserem Einzugsgebiet und möchten einen pflegebedürftigen Angehörigen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt wie zum Beispiel Ferien bei Ihnen zu sich nehmen? Dies ist möglich gemäss Art. 25 Abs. 5 KVG. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne beraten wir Sie zum Ablauf der Finanzierung.